(Symbolbild) Covid-19|05.11.2021. Bern-Zürich-Basel. Keine einheitliche Lösung. Gäste ziehen es gegenwärtig vor, sich in Aussenbereichen von Restaurants zu setzen. Den Grund kennen wir: Registrationspflicht in Innenräumen. Die Tage werden jedoch kürzer - und die Temperaturen sinken. Es müssen mehr Sitzplätze, Decken, Kissen, Heizkörper her. Doch was ist wo erlaubt? Manche Schweizer Städte greifen der gebeutelten lokalen Gastronomie unter die Arme. Aussenflächen und Boulevard-Cafés dürfen auf unbürokratische Weise vergrössert und zweckmässig eingerichtet werden. Doch wie sieht es mit den Energiefressern Heizpilz aus? Der Lagebericht. Mehr...
Hinweis: Informieren Sie sich bei Ihrem Berufsverband und bei den lokalen Behörden über die geltenden Vorschriften.